Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 6. Oktober 2026 · Fassung 2026-10-06.1

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von Lytchie Club Card durch Studios. Vertragspartner ist Nguyen Thi Thai Chinh, To 4B Tran Nguyen Han, TP Bac Giang 26110, Vietnam (nachfolgend „Anbieter").

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmerinnen und Unternehmer — an Studios, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB). Ein Vertrag mit Verbraucherinnen und Verbrauchern kommt nicht zustande. Die Kundinnen und Kunden des Studios sind nicht Vertragspartner des Anbieters — sie stehen im Treueverhältnis zu ihrem Studio.

Abweichende Bedingungen des Studios werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Leistung

Der Anbieter stellt eine Software als Dienst (Software as a Service) bereit, mit der ein Studio digitale Clubkarten ausgibt: Die Kundschaft tritt über einen QR-Code bei, das Studio vergibt Stempel, und eine volle Karte wird zum Gutschein. Die Karte liegt im Browser und, soweit angeboten, in Apple Wallet oder in Google Wallet.

Geschuldet ist die Bereitstellung der Software in ihrer jeweils aktuellen Fassung, nicht der Erfolg des Treueprogramms. Inhalt, Wert und Einlösung der Belohnung bestimmt und verantwortet das Studio; es legt außerdem fest, ob eine Belohnung oder ein Geschenk nur befristet gültig ist, wie viele Stempel eine Karte am selben Tag höchstens bekommen kann, zu welchen Uhrzeiten gestempelt werden kann und ob schon das Scannen einer Karte den Stempel vergibt (Schnell-Scan).

Der Anbieter entwickelt die Software weiter. Einzelne Funktionen können sich ändern oder entfallen, solange der Vertragszweck gewahrt bleibt; wesentliche Änderungen kündigt der Anbieter an. Für Studios in Australien gilt dazu der Anhang „Australia" (englische Fassung): Der Anbieter kündigt eine Änderung vorher an, und das Studio kann den Vertrag beenden, wenn es eine mehr als geringfügige Änderung nicht annehmen will.

§ 2a Die iPhone-App (von Apple verlangte Bedingungen)

Soweit die Team-App als App für das iPhone über Apples App Store angeboten wird (nachfolgend „lizenzierte Anwendung"), gelten für diese App zusätzlich die folgenden Absätze. Sie sind die Lizenzbedingungen in der Form, die Apple von jedem verlangt, der eigene Nutzungsbedingungen hinterlegt. Sie treten neben die übrigen Bedingungen und betreffen nur die App selbst: Für die Haftung des Anbieters gegenüber dem Studio bleibt es bei § 7, für den Datenschutz bleibt es beim Auftragsverarbeitungsvertrag, der in Datenschutzfragen vorgeht; zwingendes Recht bleibt unberührt.

Dieser Vertrag kommt allein zwischen dem Studio und dem Anbieter zustande. Apple ist nicht Vertragspartei. Für die lizenzierte Anwendung und ihre Inhalte ist allein der Anbieter verantwortlich, nicht Apple.

Das Studio erhält eine nicht übertragbare Lizenz, die lizenzierte Anwendung auf jedem Apple-Gerät zu nutzen, das ihm gehört oder das es kontrolliert, nach Maßgabe der Nutzungsregeln in Apples Bedingungen für Medien und Dienste; darüber hinaus darf die lizenzierte Anwendung von weiteren Konten genutzt werden, die über Familienfreigabe oder Sammeleinkauf mit dem erwerbenden Konto verbunden sind.

Wartung und Unterstützung für die lizenzierte Anwendung leistet allein der Anbieter. Apple trifft hierzu keinerlei Pflicht.

Für Produktgewährleistungen — ausdrückliche wie gesetzliche — ist allein der Anbieter verantwortlich, soweit sie nicht wirksam ausgeschlossen sind. Entspricht die lizenzierte Anwendung einer einschlägigen Gewährleistung nicht, kann das Studio dies Apple anzeigen; Apple erstattet dann einen für die lizenzierte Anwendung gezahlten Kaufpreis. Im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang trifft Apple darüber hinaus keine Gewährleistungspflicht. Alle weiteren Ansprüche, Verluste, Haftungen, Schäden, Kosten und Aufwendungen, die auf das Verfehlen einer Gewährleistung zurückgehen, trägt der Anbieter im Rahmen des § 7.

Ansprüche des Studios oder Dritter, die sich auf die lizenzierte Anwendung oder auf deren Besitz und Nutzung durch das Studio beziehen, bearbeitet der Anbieter, nicht Apple. Das gilt auch für Ansprüche aus Produkthaftung, für die Rüge, die lizenzierte Anwendung genüge einer gesetzlichen oder behördlichen Anforderung nicht, sowie für Ansprüche aus Verbraucherschutz-, Datenschutz- oder vergleichbaren Vorschriften.

Behauptet ein Dritter, die lizenzierte Anwendung oder ihr Besitz und ihre Nutzung durch das Studio verletzten sein geistiges Eigentum, so obliegen Untersuchung, Verteidigung, Vergleich und Erfüllung dieses Anspruchs allein dem Anbieter, nicht Apple.

Veranstaltet das Studio mit der Software ein Gewinnspiel, so sind Apple und Google weder Sponsor noch in irgendeiner Weise daran beteiligt; Veranstalter ist allein das Studio (§ 5).

Das Studio versichert, dass es sich nicht in einem Land befindet, gegen das die Regierung der Vereinigten Staaten ein Embargo verhängt hat oder das von ihr als ein den Terrorismus unterstützendes Land eingestuft wird, und dass es auf keiner Liste verbotener oder beschränkter Parteien der Regierung der Vereinigten Staaten geführt wird.

Fragen, Beschwerden und Ansprüche zur lizenzierten Anwendung sind an den Anbieter zu richten. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse stehen in § 1 und im Impressum.

Bei der Nutzung der lizenzierten Anwendung hält das Studio die jeweils geltenden Bedingungen Dritter ein.

Apple und die mit Apple verbundenen Unternehmen sind Drittbegünstigte dieses Paragrafen. Mit der Annahme dieser Bedingungen durch das Studio erhält Apple das Recht — und gilt als berechtigt, dieses Recht anzunehmen —, diesen Paragrafen als Drittbegünstigter gegenüber dem Studio durchzusetzen.

§ 3 Registrierung und Zugänge

Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Registrierung zustande. Die Angaben des Studios müssen wahr und aktuell sein.

Zugangsdaten sind geheim zu halten. Der Inhaberbereich lässt sich zusätzlich mit einer PIN sperren; das Scan-Handy ist ein eigenes Konto, das nur scannen, stempeln und einlösen sowie Kundenbewertungen beantworten und abhaken darf.

Das Studio verantwortet alle Handlungen, die über seine Zugänge vorgenommen werden. Ein Verlust oder Missbrauch ist dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.

§ 4 Pläne, Preise und Zahlung

Der Plan Starter ist kostenlos. Er läuft auf zwei angemeldeten Geräten — dem Handy der Inhaberin bzw. des Inhabers und einem Scan-Handy; weitere Scan-Handys gehören zu Pro und Max — und umfasst bis zu 2.500 Kundenkarten und die Grundfunktionen: Clubkarte, Scannen, Stempeln, Einlösen, eine einfache Kundenliste, Benachrichtigung bei Stempel und voller Karte sowie die Einstellungen für die Gültigkeit der Belohnung, für die Höchstzahl der Stempel je Karte und Tag, für die Stempelzeiten und für den Schnell-Scan. Ein eigenes Logo gehört nicht dazu: Karte, Aushang und Wallet-Karte tragen den Studionamen. Außerdem trägt die Karte im Plan Starter einen kurzen Hinweis auf den Anbieter — in Apple Wallet die Marke im Streifen und eine Zeile unter dem QR-Code, auf der Web-Karte die Marke und dieselbe Zeile über dem QR-Code.

Der Plan Pro kostet auf der Website des Anbieters 10 € je Monat, monatlich kündbar, oder im Jahresabo 120 € je Jahr, im Voraus abgerechnet — im ersten Jahr zum Einführungspreis von 100 € (zwölf Monate zum Preis von zehn), ab dem zweiten Jahr 120 €. Er umfasst insgesamt bis zu fünf angemeldete Geräte (das Handy der Inhaberin bzw. des Inhabers und die Scan-Handys des Teams zusammen), bis zu 5.000 Kundenkarten und zusätzlich zum Plan Starter: das eigene Logo auf Karte, Aushang und Apple-Wallet-Karte, Karten ohne den in Absatz 1 genannten Hinweis auf den Anbieter, Geburtstagsgeschenk, Kundensuche und Kundenkonto, Nachrichten an die Karten, Geschenke an einzelne Karten, Freunde werben, Besuchserinnerung, Kundenbewertungen samt Einladung zur Google-Bewertung und den Support-Chat.

Der Plan Max kostet auf der Website des Anbieters 20 € je Monat, monatlich kündbar, oder im Jahresabo 240 € je Jahr, im Voraus abgerechnet — im ersten Jahr zum Einführungspreis von 200 € (zwölf Monate zum Preis von zehn), ab dem zweiten Jahr 240 €. Er umfasst insgesamt bis zu zehn angemeldete Geräte, bis zu 10.000 Kundenkarten und alle Funktionen — zusätzlich zum Plan Pro: die ausführliche Kundenliste, den Verlauf im Kundenkonto, Name und Datum auf allen Stempeln der Karte am Tresen, Verlauf und Statistik, den Ortshinweis auf der Wallet-Karte und das Gewinnspiel mit Live-Ziehung nach § 5.

Der Einführungspreis gilt für ein neu auf der Website abgeschlossenes Jahresabo. Wer im Kundenportal vom Monats- zum Jahresabo wechselt, zahlt von Beginn an den regulären Jahrespreis.

Soweit die iPhone-App den Kauf eines Abonnements anbietet, lassen sich Pro und Max auch dort abschließen; für diesen Weg gilt § 4a.

Die Preise auf der Website des Anbieters sind Nettopreise. Umsatzsteuer oder eine andere Verkaufssteuer, die nach dem anwendbaren Recht geschuldet wird, kommt hinzu, soweit der Anbieter sie berechnen muss; bei Leistungen an ein Studio in einem anderen Land kann die Steuer vom Studio selbst abzuführen sein. Ein im App Store angezeigter Preis ist der dort berechnete Preis; er enthält die Steuer bereits, die der Betreiber des App Store erhebt.

Jedes Studio kann den Plan Max einmalig 30 Tage kostenlos testen. Der Test verlangt keine Zahlungsdaten und endet von selbst: Wird bis zum Ende des Tests nicht gebucht, wechselt das Studio automatisch in den Plan Starter. Es entstehen keine Kosten, und es ist keine Kündigung nötig. Für ein Abonnement über den App Store gilt der Test nicht; für ein Einführungsangebot, das der App Store gewährt, gilt § 4a.

Die Laufzeit von Pro und von Max beträgt beim Monatsabo einen Monat, beim Jahresabo zwölf Monate ab Freischaltung und verlängert sich jeweils um denselben Zeitraum, wenn sie nicht zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

Ein Wechsel zwischen Pro und Max ist jederzeit möglich: auf dem Weg über die Website im Kundenportal des Zahlungsdienstleisters, bei einem im App Store abgeschlossenen Abonnement in den Abonnement-Einstellungen des App-Store-Kontos (§ 4a).

Bleibt eine auf dem Weg über die Website des Anbieters fällige Zahlung trotz Erinnerung aus, kann der Anbieter das Studio in den Plan Starter zurückstufen oder den Zugang sperren. Bei einem im App Store abgeschlossenen Abonnement wickelt dessen Betreiber Zahlung und Mahnung ab; meldet er, dass das Abonnement geendet hat, wechselt das Studio in den Plan Starter. In beiden Fällen gelten wieder die Grenzen von Starter: bestehende Kundenkarten bleiben erhalten; angemeldete Geräte über der Grenze von Starter werden abgemeldet.

§ 4a Pro und Max über den App Store (iPhone-App)

Soweit die iPhone-App den Kauf eines Abonnements anbietet, lassen sich dort die Pläne Pro und Max als Abonnement über den App Store abschließen, je nach Angebot mit monatlicher oder jährlicher Laufzeit. Ein solches Abonnement läuft für den gewählten Zeitraum und verlängert sich jeweils um denselben Zeitraum, bis es gekündigt wird.

Es gilt der Preis, den der App Store vor dem Kauf anzeigt; dieser Preis wird berechnet. Eingezogen wird er vom Betreiber des App Store, der auch die darauf anfallende Steuer abführt.

Zahlung, Verlängerung, Kündigung und Erstattung eines so abgeschlossenen Abonnements richten sich nach den Bedingungen des Betreibers des App Store. Das Studio kündigt ein solches Abonnement in den Abonnement-Einstellungen seines App-Store-Kontos, nicht beim Anbieter, und rechtzeitig vor dem Ende des laufenden Zeitraums — nach den Regeln des App Store spätestens 24 Stunden davor; sonst verlängert es sich. Der Anbieter kann eine solche Zahlung weder einziehen noch erstatten.

Der 30-Tage-Test nach § 4 ist nicht Teil eines Abonnements über den App Store. Zeigt der App Store vor dem Kauf ein Einführungsangebot an, etwa einen Einführungspreis für den ersten Zeitraum, so gewährt ihn der App Store nach seinen eigenen Regeln und nach seiner eigenen Berechtigungsprüfung.

Diese Bedingungen gelten auch für diesen Weg. Der Anbieter schaltet den gekauften Plan für das Studio-Konto frei, sobald der App Store den Kauf bestätigt, und stellt das Konto auf Starter zurück, sobald der App Store meldet, dass das Abonnement geendet hat. Welcher Plan gilt, richtet sich nach dem Produkt, das der App Store als gekauft meldet; einen Wechsel zwischen Pro und Max nimmt das Studio im App Store vor, der ihn auch abrechnet.

Dafür erhält der Anbieter vom App Store signierte Kaufbelege und signierte Meldungen zum Verlauf des Abonnements: dessen Kennung, das gekaufte Produkt, das Ablaufdatum, einen etwaigen Widerruf, ob die automatische Verlängerung eingeschaltet ist, eine etwaige Zahlungs-Kulanzfrist, die Angabe, ob der Kauf aus der Test- oder der Echtumgebung stammt, und die Kennung des Studios, für das gekauft wurde. Zahlungsdaten erhält der Anbieter nicht.

Je Studio-Konto gilt ein Abonnement. Läuft ein im App Store abgeschlossenes Abonnement, schließt der Anbieter kein zweites, kostenpflichtiges Abonnement über seine Website ab. Umgekehrt kann der Anbieter nichts verhindern: Der App Store hat bereits abgerechnet, wenn der Kauf beim Anbieter ankommt. Das Studio hat dann zwei Abonnements — die App weist darauf hin — und kündigt eines davon dort, wo es abgeschlossen wurde.

Die Löschung des Studio-Kontos nach § 9 beendet ein im App Store abgeschlossenes Abonnement nicht. Kündigen kann es nur das Studio selbst in seinem App-Store-Konto; bis dahin rechnet der App Store weiter ab.

Das Angebot richtet sich an Unternehmen. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nur für Verbraucherinnen und Verbraucher (§ 312g BGB) und entsteht hier deshalb auf keinem der beiden Wege. Rechte, die der Betreiber des App Store nach seinen eigenen Bedingungen einräumt — etwa eine Kündigung oder eine Erstattung innerhalb einer bestimmten Frist —, bleiben davon unberührt.

§ 5 Pflichten des Studios

Das Treueprogramm ist das eigene Angebot des Studios. Es legt Belohnung und Rundenlänge fest, bestimmt, wie lange eine Belohnung oder ein Geschenk gültig ist und wie viele Stempel es je Karte und Tag höchstens gibt, und löst die Belohnung selbst ein. Läuft eine Frist, zeigt die Karte das Datum; danach ist die Belohnung oder das Geschenk nicht mehr einlösbar.

Legt das Studio Stempelzeiten fest, nimmt außerhalb dieser Zeiten keine Karte einen Stempel an; maßgeblich ist die Uhrzeit in der Zeitzone des Handys, das stempelt. Schaltet es den Schnell-Scan ein, vergibt schon das Scannen einer Karte den Stempel unter dem Namen, den das Studio dafür gewählt hat — je Scan einen oder, wenn am Handy so eingestellt, mehrere, höchstens so viele, wie Rundenlänge und Tageshöchstzahl zulassen, und nie mehr als zehn. Das Studio prüft das Ergebnis auf der angezeigten Karte; einen frisch vergebenen Stempel kann es innerhalb von 15 Minuten zurücknehmen.

Das Studio versichert, dass es über die Rechte an Name, Logo und sonstigen Inhalten verfügt, die es in die Software einstellt, und erteilt dem Anbieter die Erlaubnis, sie für die Ausgabe der Clubkarten zu verwenden. Apple und Google verlangen diesen Nachweis für die Wallet-Karten.

Das Studio informiert seine Kundschaft über die Verarbeitung ihrer Daten und weist auf die Datenschutzerklärung hin.

Clubkarten dürfen nur an Personen ab 16 Jahren ausgegeben werden.

Belohnungstexte, Nachrichten, Logos und Studioangaben dürfen nicht gegen Rechte Dritter oder geltendes Recht verstoßen. Für Nachrichten an die eigene Kundschaft — insbesondere für werbliche Inhalte — ist das Studio verantwortlich; einzuhalten sind die Vorgaben des für das Studio geltenden Rechts, in Deutschland etwa § 7 UWG, in Australien der Spam Act 2003 (Cth) und, soweit das Studio dem Privacy Act unterliegt, der Australian Privacy Principle 7 zur Direktwerbung, in Kanada das kanadische Anti-Spam-Gesetz und in den Vereinigten Staaten die dort geltenden bundes- und einzelstaatlichen Vorschriften über kommerzielle Nachrichten.

Lädt das Studio seine Kundschaft zu einer Bewertung bei Google ein, hält es die Regeln von Google und das für es geltende Recht ein: Es verspricht für eine Bewertung keine Gegenleistung und wählt die Eingeladenen nicht danach aus, wie zufrieden sie waren. Die Software bietet die Einladung deshalb bei jeder Rückmeldung gleich an.

Angaben über die Gesundheit einer Kundin oder eines Kunden gehören nicht in diese Software — weder in Belohnungstexte noch in Nachrichten noch in Freitextfelder.

Veranstaltet das Studio mit der Software ein Gewinnspiel, ist allein das Studio dessen Veranstalter. Der Anbieter stellt nur das Werkzeug bereit: Er zählt die Lose aus den Stempeln des eingestellten Zeitraums, zieht die Gewinner/innen zum eingestellten Zeitpunkt nach dem Zufall, zeigt die Ziehung live auf den Karten und in der App und benachrichtigt die Karten. Preise, Anzahl der Gewinne, Zeitraum und die Herausgabe der Gewinne bestimmt und verantwortet das Studio; ein Gewinn erscheint als Geschenk auf der Karte und wird im Studio eingelöst.

Ein Gewinn ist 30 Tage ab der Ziehung einlösbar — fest, unabhängig davon, wie lange das Studio Geschenke sonst gelten lässt. Wird er bis dahin nicht eingelöst, verfällt er von selbst; die Karte und die App des Studios erhalten dazu einen Hinweis. Einen Gewinn kann das Studio nur einlösen, nicht zurücknehmen. Herausgegeben wird er nur an die Person, deren Vorname auf der Karte mit dem Vornamen in ihrem Ausweis übereinstimmt, denn eine Karte lässt sich weitergeben; der Ausweis wird nur vorgezeigt, nichts daraus wird gespeichert. Darauf weist der Gewinn auf der Karte hin.

Ob ein Gewinnspiel zulässig ist und welche Angaben es tragen muss, richtet sich nach dem für das Studio geltenden Recht — in Deutschland etwa nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und nach dem Glücksspielrecht der Länder. Das Studio prüft das selbst. Die Software erzeugt dazu Teilnahmebedingungen als Vorlage; sie sind keine Rechtsberatung. Das Studio liest sie, verantwortet sie und ergänzt sie, wenn sein Recht mehr verlangt — in der App als eigene Ergänzungen, die unter dem Standardtext stehen und ihn nicht ersetzen. Apple und Google sind weder Sponsor eines solchen Gewinnspiels noch in irgendeiner Weise daran beteiligt (§ 2a).

Der Anbieter kann Inhalte entfernen und den Zugang sperren, wenn ein Verstoß gegen diese Pflichten vorliegt. Für Studios in Australien schränkt der Anhang „Australia" (englische Fassung) dies ein: Der Anbieter nennt den Grund und gibt, wo sich das Problem beheben lässt, vorher Gelegenheit dazu.

Wie der Anbieter mit Meldungen über rechtswidrige Inhalte umgeht, steht in § 5a.

§ 5a Meldung rechtswidriger Inhalte

Studios füllen diese Software mit eigenen Inhalten: Studioname, Logo, Belohnungstexte, Geschenktexte und Nachrichten an die eigene Kundschaft. Der Anbieter prüft diese Inhalte nicht, bevor sie erscheinen.

Wer einen Inhalt in dieser Software für rechtswidrig hält, kann das dem Anbieter mitteilen, etwa per E-Mail an info@lytchie.com. Hilfreich ist die Angabe, wo der Inhalt steht (welches Studio, welche Seite oder welche Nachricht), warum er für rechtswidrig gehalten wird und wie der Anbieter antworten kann.

Der Anbieter sieht sich jede Meldung an. Ist ein Inhalt offensichtlich rechtswidrig oder verstößt er gegen § 5, kann der Anbieter ihn entfernen und den Zugang zum Konto sperren. Seine Entscheidung teilt er dem Studio mit und, soweit die Meldung einen Rückweg angibt, auch der meldenden Person — auch dann, wenn er nicht tätig wird.

§ 6 Verfügbarkeit

Der Anbieter betreibt die Software mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, schuldet im kostenlosen Plan Starter jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit.

Unterbrechungen durch Wartung, Störungen bei Vorleistern oder höhere Gewalt sind möglich. Planbare Wartungsarbeiten kündigt der Anbieter nach Möglichkeit an und legt sie in nachfragearme Zeiten.

§ 7 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Studio regelmäßig vertrauen darf — haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Für die unentgeltliche Nutzung im Plan Starter haftet der Anbieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch das Studio entstanden wäre.

Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

Liegt der Geschäftssitz des Studios in den Vereinigten Staaten, gilt zusätzlich zu diesem Paragrafen der Anhang „Additional terms for salons in the United States". Liegt er in Australien, geht der Anhang „Australia" vor: Nichts in diesem Paragrafen schließt eine Garantie, ein Recht oder einen Rechtsbehelf nach dem Australian Consumer Law aus, beschränkt sie oder ändert sie, soweit ein Ausschluss dort nicht zulässig ist. Beide Anhänge stehen am Ende der englischen Fassung dieser Seite.

§ 8 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Die Daten der Kundinnen und Kunden auf den Clubkarten gehören dem Studio. Es ist dafür Verantwortlicher im Sinne der DSGVO; der Anbieter verarbeitet sie als Auftragsverarbeiter.

Der Auftragsverarbeitungsvertrag ist Bestandteil dieses Vertrags und wird bei der Registrierung elektronisch geschlossen (Art. 28 Abs. 9 DSGVO).

Auftragsverarbeitungsvertrag

§ 9 Laufzeit, Kündigung und Löschung

Der Plan Starter läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Frist gekündigt werden. Für Pro und Max gilt die Laufzeit nach § 4.

Die Kündigung erfolgt in Textform, etwa per E-Mail an info@lytchie.com. Ein im App Store abgeschlossenes Abonnement wird stattdessen in den Abonnement-Einstellungen des App-Store-Kontos gekündigt (§ 4a). Das Recht, den Anbieter zu wechseln und die eigenen Daten mitzunehmen, ergibt sich aus § 9a.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen § 5 vor.

Das Studio kann sein Konto jederzeit selbst in der App löschen (Menü → Konto & Sicherheit → „Studio und Konto löschen"). Ein laufendes, über die Website des Anbieters abgeschlossenes Abonnement ist vorher zu kündigen; solange es läuft, lässt sich das Konto nicht löschen. Ein im App Store abgeschlossenes Abonnement steht der Löschung dagegen nicht entgegen — es läuft weiter und ist im App-Store-Konto zu kündigen (§ 4a), sonst rechnet der App Store weiter ab. Auf Wunsch des Studios löscht auch der Anbieter das Konto vollständig — mit allen Kundenkarten, Stempeln, Gutscheinen und Einstellungen. Die Löschung ist endgültig und kann nicht rückgängig gemacht werden; im Plattform-Protokoll bleibt ohne Kundendaten festgehalten, dass und wann gelöscht wurde — mit Studioname, Plan und Zählwerten, die Kontakt-E-Mail-Adresse nur als Prüfsumme. Was das Studio behalten möchte, sichert es vorher selbst.

Nach Vertragsende werden die Daten des Studios gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

§ 9a Wechsel zu einem anderen Anbieter und Mitnahme der Daten

Das europäische Recht gibt jedem Kunden eines Cloud- oder Software-Dienstes das Recht, zu einem anderen Anbieter oder auf eigene Systeme zu wechseln und die eigenen Daten mitzunehmen (Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854 — Datenverordnung). Dieser Paragraf tritt neben § 9 und geht ihm vor, soweit beide voneinander abweichen.

Das Studio kann den Wechsel jederzeit verlangen. Die Kündigungsfrist für ein solches Verlangen beträgt höchstens zwei Monate; sieht dieser Vertrag eine kürzere Frist vor, gilt die kürzere. Entgelte, die für einen im Voraus bezahlten Zeitraum bereits geschuldet sind, bleiben von einem solchen Verlangen unberührt.

Nach Ablauf der Kündigungsfrist beginnt ein Übergangszeitraum von bis zu 30 Kalendertagen. In dieser Zeit unterstützt der Anbieter das Studio und einen von ihm benannten Anbieter und gibt dem Studio die Angaben, die es für den Wechsel braucht. Reichen 30 Tage technisch nicht aus, teilt der Anbieter dies dem Studio binnen 14 Arbeitstagen nach dem Wechselverlangen mit, begründet es und nennt einen anderen Übergangszeitraum von höchstens sieben Monaten; das Studio kann den Zeitraum außerdem einmal selbst verlängern.

Auf Verlangen erhält das Studio in einem gängigen maschinenlesbaren Format: seine Einstellungen, die eingerichtete Belohnung und das Logo, die Namen der Stempel, die Kundenkarten mit Vorname, Kundennummer, Sprache, Geburtstag (soweit die Kundin einen eingetragen hat), Stempeln, Gutscheinen, Geburtstagsgeschenken, Geschenken des Studios an einzelne Karten und Rückmeldungen, die an die Karten gesendeten Nachrichten, die Werbe-Codes samt der Angabe, welche Karte welche geworben hat, die Gewinnerinnen und Gewinner eines Gewinnspiels sowie den Verlauf des Studios.

Nicht herausgeben kann der Anbieter die Software selbst sowie seine eigenen Betriebs- und Sicherheitsdaten. Auch die Wallet-Karten lassen sich nicht zu einem anderen Anbieter mitnehmen — ein neuer Anbieter muss sie neu ausgeben.

Nach dem Ende des Übergangszeitraums kann das Studio seine Daten noch mindestens 30 Kalendertage lang beim Anbieter abrufen. Danach löscht der Anbieter sie.

Statt zu wechseln, kann das Studio die Löschung aller Daten verlangen. Der Vertrag endet dann mit der Löschung. Löscht das Studio sein Konto selbst in der App (§ 9), wirkt die Löschung sofort und es gibt keinen Abrufzeitraum — was es mitnehmen möchte, fordert es deshalb vorher an.

Für den Wechsel berechnet der Anbieter nichts.

§ 10 Änderungen dieser Bedingungen

Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern, wenn dies wegen einer Änderung der Software, der Rechtslage oder der Rechtsprechung erforderlich ist und das Studio dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

Die Änderung wird dem Studio mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden per E-Mail oder in der App angekündigt. Widerspricht das Studio nicht bis zum Wirksamwerden, gilt die Änderung als angenommen; auf diese Folge weist der Anbieter in der Ankündigung hin. Widerspricht das Studio, kann jede Seite den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.

Für Studios in Australien gilt dazu der Anhang „Australia" (englische Fassung): Eine Änderung, die mehr als geringfügig ist und das Studio schlechterstellt, gilt nicht allein durch Schweigen als angenommen; das Studio kann den Vertrag zum Wirksamwerden beenden.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Die Wahl deutschen Rechts nimmt dem Studio nicht die Rechte, die ihm das zwingende Recht an seinem Geschäftssitz gibt. Für Studios in den Vereinigten Staaten, in Australien und in Kanada gelten zusätzlich die Anhänge, die am Ende der englischen Fassung dieser Seite stehen.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt der übrige Vertrag wirksam.

Fassung 2026-10-06.1, Stand 6. Oktober 2026.

Zusätzliche Bedingungen für einzelne Länder

Für Studios mit Geschäftssitz in den Vereinigten Staaten, in Australien und in Kanada gelten zusätzliche Bedingungen: „Additional terms for salons in the United States", „Australia" und „Canada". Sie stehen am Ende der englischen Fassung dieser Seite, jeweils unter der Überschrift „Annex: …".

Weitere Rechtstexte